LIZENZVEREINBARUNG
openSUSE(r) 13.2

Dies ist eine inoffizielle Übersetzung der openSUSE 13.2-Lizenz
ins Deutsche. Sie gibt nicht rechtlich bindend die
Distributionsbedingungen für openSUSE 13.2 an – nur der
Originaltext in Englisch der openSUSE 13.2-Lizenz gibt diese
Bedingungen an. Wir hoffen jedoch, dass diese Übersetzung deutschen
Muttersprachlern dabei helfen wird, die Lizenz besser zu verstehen.

Diese Vereinbarung bildet die Grundlage für das Herunterladen, die
Installation oder die Nutzung von openSUSE 13.2 und dessen
Updates unabhängig von der Art der Bereitstellung. openSUSE 13.2
ist eine Gemeinschaftsarbeit und unterliegt dem Urheberrechtsgesetz
(Copyright Law) der USA. Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen
gewährt Ihnen das openSUSE-Projekt eine Lizenz für diese
Gemeinschaftsarbeit entsprechend der Allgemeinen Öffentlichen
GNU-Lizenz Version 2. Indem Sie openSUSE 13.2 herunterladen,
installieren oder nutzen, stimmen Sie den Bedingungen dieser
Vereinbarung zu.

openSUSE 13.2 ist ein modulares Linux-Betriebssystem, das aus
Hunderten von Softwarekomponenten besteht. Die Lizenzvereinbarung zu
jeder Komponente befindet sich im Allgemeinen im Quellcode der
jeweiligen Komponente. Mit Ausnahme bestimmter Dateien, die die
nachstehend erläuterte Marke „openSUSE“ enthalten, ermöglichen es
Ihnen die Lizenzbedingungen zu den Komponenten, die jeweilige
Komponente zu kopieren und weiterzugeben. Mit der potenziellen
Ausnahme bestimmter Firmware-Dateien ermöglichen es Ihnen die
Lizenzbedingungen zu den Komponenten, die jeweilige Komponente sowohl
in Quellcode- als auch in Binärcodeform zu kopieren, zu ändern und
weiterzugeben. Diese Vereinbarung stellt weder eine Einschränkung
Ihrer Rechte im Rahmen der Lizenzbedingungen zu einer bestimmten
Komponente dar, noch gewährt Sie Ihnen Rechte, die an die Stelle
dieser Lizenzbedingungen treten.

openSUSE 13.2 und alle Komponenten einschließlich Quellcode,
Dokumentation, Aufmachung, Struktur und Anordnung wurden vom
openSUSE-Projekt und anderen mit einem Copyright versehen und sind
durch das Urheberrecht und andere Gesetze geschützt. Der
Rechtsanspruch auf openSUSE 13.2 und dessen Komponenten bzw. auf
Kopien verbleibt bei den Vorgenannten oder ihren Lizenzgebern und
unterliegt der jeweiligen Lizenz. Die Marke „openSUSE“ ist eine Marke
von SUSE, LLC. in den USA und anderen Ländern und wird nach
Genehmigung verwendet. Gemäß dieser Vereinbarung sind Sie zur
Verteilung unveränderter oder veränderter Kopien von openSUSE
13.2 mit der Marke „openSUSE“ unter der Bedingung berechtigt,
dass Sie die Markenrichtlinien des openSUSE-Projekts befolgen. Diese
sind unter http://en.opensuse.org/Legal zu finden. Diese
Markenrichtlinien sind bei der Verteilung von openSUSE 13.2
unabhängig davon einzuhalten, ob openSUSE 13.2 verändert wurde.

Soweit in dieser Vereinbarung oder in einer Lizenz zu einer bestimmten
Komponente nicht ausdrücklich erwähnt, WERDEN OPENSUSE 13.2 UND
DESSEN KOMPONENTEN GEMÄSS DEN ENTSPRECHENDEN GESETZEN IN DER
VERFÜGBAREN FORM OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNG
BEREITGESTELLT UND LIZENZIERT. HIERZU GEHÖREN DIE IMPLIZITEN
GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR MARKTGÄNGIGKEIT, EIGENTUMSRECHT,
NICHTBEEINTRÄCHTIGUNG ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Das
openSUSE-Projekt garantiert nicht, dass die in openSUSE 13.2
enthaltenen Funktionen Ihren Anforderungen entsprechen und dass
openSUSE 13.2 völlig fehlerfrei ausgeführt wird oder genau wie in
der Begleitdokumentation beschrieben funktioniert. DIE NUTZUNG VON
OPENSUSE 13.2 ERFOLGT AUF EIGENE GEFAHR.

SOWEIT UNTER DEN ENTSPRECHENDEN GESETZEN MÖGLICH, SIND DAS
OPENSUSE-PROJEKT UND DESSEN LIZENZGEBER, TOCHTERGESELLSCHAFTEN ODER
MITARBEITER NICHT FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH
DIREKTER, BEILÄUFIG ENTSTANDENER ODER FOLGESCHÄDEN SOWIE PROFIT- ODER
ERSPARNISVERLUSTE, DIE SICH AUS DER NUTZUNG BZW. DER UNFÄHIGKEIT ZUR
NUTZUNG VON OPENSUSE 13.2 ERGEBEN KÖNNEN. DIES GILT AUCH DANN,
WENN DAS OPENSUSE-PROJEKT ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN IN
KENNTNIS GESETZT WURDE.  IN LÄNDERN, IN DENEN DIE RECHTSPRECHUNG DEN
AUSSCHLUSS ODER DIE EINSCHRÄNKUNG VON SCHADENSERSATZFORDERUNGEN
BESCHRÄNKT, BETRÄGT DIE GESAMTHAFTUNG DES OPENSUSE-PROJEKTS UND SEINER
LIZENZGEBER, TOCHTERGESELLSCHAFTEN ODER MITARBEITER MAXIMAL
50 US-DOLLAR ODER, SOFERN EINE DERARTIGE EINSCHRÄNKUNG NICHT ERLAUBT
IST, DEN MAXIMAL ZULÄSSIGEN BETRAG.

Gemäß der Gesetzgebung der USA versichern und garantieren Sie, dass:
(a) Ihnen bekannt ist, dass openSUSE 13.2 Exportkontrollen den
„Export Administration Regulations“ (EAR) unterliegt, die vom Bureau
of Industry and Security des US-Wirtschaftsministeriums eingesetzt und
durchgeführt werden; (b) Sie sich nicht in einem verbotenen
Zielexportland befinden oder gemäß den Vorschriften und Bestimmungen
der EAR oder der USA ausdrücklich verboten sind; (c) Sie openSUSE
13.2 nicht ohne die erforderlichen Exportlizenzen oder
-genehmigungen von der US-Regierung an verbotene Orte, Einheiten oder
Privatpersonen exportieren oder rückexportieren; (d) Sie openSUSE
13.2 nicht ohne Genehmigung der US-Regierung in Form von
Bestimmungen oder spezieller Lizenzen zur Verwendung in Nuklear-,
chemischen oder biologischen Waffen oder in der Raketentechnologie
einsetzen oder übertragen; (e) Sie darüber informiert sind, dass
andere Länder als die USA Import, Nutzung oder Export von
Verschlüsselungsprodukten möglicherweise einschränken und Sie allein
für die Einhaltung derartiger Import-, Nutzungs- oder
Exporteinschränkungen verantwortlich sind.

Sollte sich eine Bestimmung in dieser Vereinbarung als nicht
durchsetzbar erweisen, ist die Durchsetzbarkeit aller anderen
Bestimmungen davon nicht betroffen. Diese Vereinbarung unterliegt den
Gesetzen des US-Bundesstaats Utah und der USA, unabhängig von Gesetzen
zur Regelung einander widersprechender Gesetze, mit der Ausnahme, dass
die Konvention der Vereinten Nationen für den internationalen Verkauf
von Gütern nicht zutrifft. Diese Vereinbarung stellt das gesamte
Übereinkommen zwischen Ihnen und dem openSUSE-Projekt im Hinblick auf
den Gegenstand der Vereinbarung dar und kann nur in einem von beiden
Parteien unterschriebenen Schriftstück geändert werden. Ein Verzicht
auf eines der in dieser Vereinbarung festgehaltenen Rechte wird erst
wirksam, wenn dieser schriftlich erfolgt und von einem ordnungsgemäß
bevollmächtigten Vertreter der zu bindenden Partei unterschrieben ist
Ein Verzicht auf ein zuvor oder derzeit gültiges Recht, der auf einen
Vertragsbruch oder eine Unterlassung zurückzuführen ist, kann nicht
als Verzicht auf künftige Rechte erachtet werden, die sich aus dieser
Vereinbarung ergeben. Die Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung
durch die US-Regierung unterliegt den Beschränkungen in FAR 52.227-14
(Juni 1987), Alternate III (Juni 1987), FAR 52.227-19 (Juni 1987) oder
DFARS 252. 227-7013 (b)(3) (November 1995) bzw. den zutreffenden
Folgebestimmungen.

Copyright (c) 2008-2013 The openSUSE Project. Alle Rechte
vorbehalten. „SUSE“ und „openSUSE“ sind eingetragene Marken von
SUSE, LLC. oder ihren Schwestergesellschaften. Diese sind auch die
ausgewiesenen Gründer und Förderer des openSUSE-Projekts.
„Linux“ ist eine eingetragene Marke von Linus
Torvalds. Alle anderen Marken sind das Eigentum der jeweiligen
Besitzer.
